Hebammenleistungen sind Leistungen welche von den Krankenkassen gezahlt werden
- SS-Beratung
- SS-Vorsorgeuntersuchung
- Hilfeleistung bei Beschwerden
- Akupunktur (BEL, Ödeme, Sodbrennen, Rückenbeschwerden u.a.)
- Homöopathie
- Aromatheraphie
- Ernährungsberatung
- Geburtsvorbereitende Akupunktur
- ab vollendeter 36.SSW
- Eigenleistung
- Geb.-vorbereitungskurse für Frauen und Paare
- ab 26. SSW
- Leistung der Krankenkasse
- 1x pro Woche a2 Stunden über 7 Wochen
- Nachsorge
- von Geburt bis 8.Lebenswoche
- bei Beschwerden über Rezept auch länger
- bei Früh- und Zwillingsgeburten je nach SS-Woche verlängert
- nach Terminabsprache
- Rückbildungskurse
- ab 8.Woche nach der Geburt
- gern mit Kind
- 1x pro Woche a2 Stunden über 8 Wochen
- Babytreff bis zum 1. Lebensjahr
- Yoga
- Aquajogging - Rückbildungsgymnastik
- ab 8. Woche nach Geburt
- Eigenleistung